Interview der Ärzte Zeitung mit BPtK-Präsident Munz
Ärzte Zeitung: Telefonische Erstbehandlungen von Hilfesuchenden werden Psychotherapeuten nicht bezahlt. Sie sind eigentlich sogar laut Berufsordnung unzulässig. Warum wollen Sie diese Regel knacken?
Dr. Dietrich Munz: Alle psychisch kranken Menschen müssen Hilfe erhalten können. Wenn es auf Grund der Corona-Pandemie nicht möglich ist, einen ersten Kontakt persönlich oder per Video herzustellen, muss ausnahmsweise auch ein telefonisches Gespräch möglich sein. Die psychotherapeutische Versorgung darf nicht systematisch Patientengruppen ausschließen. Deshalb muss es eine telefonische Beratung und Behandlung für Neuerkrankte geben können. Dies ist umso notwendiger, weil viele andere Hilfsangebote wie zum Beispiel tagesklinische Behandlungen und Angebote von Beratungsstellen derzeit wegfallen. weiterlesen...