Neuerungen in der ambulanten Psychotherapie ab 1. Juli
Ab dem 1. Juli können auch in der Akutbehandlung von Kindern und Jugendlichen Bezugspersonen einbezogen werden. Dafür sind künftig bis zu sechs zusätzliche Therapieeinheiten von 25 Minuten möglich.
Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen weiter unbegrenzt anbieten. Auch im dritten Quartal gelten die Sonderregelungen während der Coronakrise.
Die Reform der Psychotherapeutenausbildung tritt am 1. September in Kraft. Der Weg zu einer Approbation als Psychotherapeut*in führt ab dann über ein spezielles Universitätsstudium.
Mitgliederinformation zu den Personalvorgaben für die Psychiatrie
Unter dem Titel „BPtK-Prüfsteine für eine moderne Psychiatrie“ hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Information für Psychotherapeut*innen in den Kliniken veröffentlicht.
BPtK unterstützt Abschaffung des Transsexuellengesetzes
Transgeschlechtliche Menschen müssen bisher ein aufwändiges bürokratisches Verfahren durchlaufen, wenn sie ihren Vornamen oder ihr Geschlecht z. B. in Personalausweisen ändern wollen.
Öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestags
Politiker*innen des Deutschen Bundestages befassen sich heute noch einmal mit dem unzureichenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie).